- Filibuster
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II 〈m. 3〉 jmd., der das Filibuster (I) betreibt[engl., urspr. Bez. für gesetzlose Plünderer (→ Flibustier), die im 19. Jh. in mittel- u. südamerikan. Staaten einfielen, <span. filibustero „Freibeuter“]* * *
2Fi|li|bus|ter [fili'bastɐ], der; -[s], - [engl. filibuster ↑ (Flibustier), eigtl. = jmd., der in seinen Aktionen einem Freibeuter od. Partisan vergleichbar ist]:im amerikanischen Senat von Minderheiten geübte Praktik, durch Marathonreden Parlamentsbeschlüsse zu verzögern od. zu verhindern.* * *
Filibụster1) [-'bʌstə] das, -(s)/-, Bezeichnung für eine besonders im Senat der USA gelegentlich angewendete Art der Verschleppungstaktik einer Minderheit, mit der durch langatmige Reden die Abstimmung über unerwünschte Mehrheitsanträge verhindert werden soll.2) der, -s/-, Flibustier.* * *
Fli|bụs|tier, Filibuster, der; -s, - [frz. flibustier, engl. filibuster, wohl < älter engl. flibutor, freebooter < niederl. vrijbuiter = Freibeuter]: westindischer Seeräuber in der zweiten Hälfte des 17. Jh.s.————————1Fi|li|bụs|ter: ↑Flibustier.————————2Fi|li|bus|ter [fili'bastɐ], das; -[s], - [engl. filibuster (↑Flibustier), eigtl. = jmd., der in seinen Aktionen einem Freibeuter od. Partisan vergleichbar ist]: im amerikanischen Senat von Minderheiten geübte Praktik, durch Marathonreden die Verabschiedung eines Gesetzes zu verhindern: ... mit einer mehrstündigen Marathonrede über das Waldsterben ... Als sein F. nach acht Stunden für eine kurze Pause unterbrochen wurde ..., wurden Geyers Unterlagen geklaut (Spiegel 30, 1988, 154).
Universal-Lexikon. 2012.